-
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 47/10 (Urteil)
...2002 (AMGKostV 2002) nur 1 380 € betrage; zufolge § 11 Abs. 1 VwKostG entstehe die Gebühr bei Antragstellung. Ihre Klage hatte vor dem Berufungsgericht Erfolg. Gegen die Nichtzulassung der Revision in...
-
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 49/10 (Urteil)
...2002 (AMGKostV 2002) nur 1 380 € betrage; zufolge § 11 Abs. 1 VwKostG entstehe die Gebühr bei Antragstellung. Ihre Klage hatte vor dem Berufungsgericht Erfolg. Gegen die Nichtzulassung der Revision in...
-
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 48/10 (Urteil)
...2002 (AMGKostV 2002) nur 1 380 € betrage; zufolge § 11 Abs. 1 VwKostG entstehe die Gebühr bei Antragstellung. Ihre Klage hatte vor dem Berufungsgericht Erfolg. Gegen die Nichtzulassung der Revision in...
-
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 46/10 (Urteil)
...2002 (AMGKostV 2002) nur 1 380 € betrage; zufolge § 11 Abs. 1 VwKostG entstehe die Gebühr bei Antragstellung. Ihre Klage hatte vor dem Berufungsgericht Erfolg. Gegen die Nichtzulassung der Revision in...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII B 210/10 (Urteil)
...22. Oktober 1992 3 C 2.90, BVerwGE 91, 109, und vom 14. Juni 2005 1 C 15.04, BVerwGE 124, 1). Danach liegt es im Streitfall zwar zunächst nahe, die Antragstellerin als Veranlasser der zollamtlichen ...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII B 228/10 (Urteil)
...22. Februar 2011 VII B 210/10 (BFH/NV 2011, 1038) wird verwiesen. ...