-
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1645/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
-
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1677/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
-
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1676/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
-
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 2674/10 (Urteil)
...§ 10 Abs. 1a, § 23, § 34 Abs. 2 WaffG der Waffenverkehr lückenlos dokumentiert und urkundlich erfasst sei. Der Beschwerdeführer habe die Meldevorschriften genau eingehalten. Ein Verdacht, ...
-
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1774/10 (Urteil)
...10 - Qs 74/10 - und des Amtsgerichts Pforzheim vom 12. April 2010 - 3 Gs 14/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes,...
-
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 1106/08 (Urteil)
...§ 40 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 SprengG und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2a, Abs. 2 WaffG zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Z...
-
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11 (Urteil)
...103, 142 <152, 156>; 105, 239 <248>; BVerfGK 2, 176 <178>; 5, 74 <78>; 7, 392 <395>; 9, 287 <290>), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei e...