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Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1645/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
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Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1677/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
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Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1676/10 (Urteil)
...§ 8 WaffG). Für Sportschützen wird diese Voraussetzung in § 14 Abs. 2 bis 4 WaffG näher konkretisiert. Den - mit der Verfassungsbeschwerde besonders gerügten - Erwerb und Besitz von großka...
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Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 2674/10 (Urteil)
...§ 10 Abs. 1a, § 23, § 34 Abs. 2 WaffG der Waffenverkehr lückenlos dokumentiert und urkundlich erfasst sei. Der Beschwerdeführer habe die Meldevorschriften genau eingehalten. Ein Verdacht, ...
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Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1774/10 (Urteil)
...10 - Qs 74/10 - und des Amtsgerichts Pforzheim vom 12. April 2010 - 3 Gs 14/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes,...
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Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 1106/08 (Urteil)
...§ 40 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 SprengG und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2a, Abs. 2 WaffG zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Z...
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Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11 (Urteil)
...10 - 7101 Js 234/10 - wird aufgehoben. Damit wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2011 - 606 Qs 67/10 - 7101 Js 234/10 - gegenstandslos. Die Sache wird an das Landgericht Hamburg z...