EnergieStV § 102a Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen (Law)
...§ 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes für jedes Schienenfahrzeug, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, einen buchmäßigen Nachweis mit folgenden Angaben zu führen:
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