AKG § 105 Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden (Law)
...§ 33 bezeichneten Gebiete haben oder wenn diese Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen zugunsten der Verwaltung der Deutschen Reichsbahn der sowjetischen Zone erfolgt sind.
(2) § 9 findet...