AO 1977 § 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen (Law)
Auskunftspflichtige, Vorlagepflichtige und Sachverständige, die die Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen hat, erhalten auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung d...