ALG § 109 Betriebs- und Haushaltshilfe
sowie sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung
des Unternehmens der Landwirtschaft (Law)
Für die Erbringung von Betriebs- oder Haushaltshilfe zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft sind bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften weiter anzuwenden, die im Zeitpunkt der...