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SVWO 1997 Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1) (Law)
...ierten Buches Sozialgesetzbuch) ist die Stelle zu bezeichnen, die die Listen einreicht (Name der Personenvereinigung oder des Verbandes; bei freien Listen ist das Kennwort einzusetzen). Wird die Liste...
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SVWO 1997 Anlage 2 (zu § 15 Abs. 1) (Law)
...ierten Buches Sozialgesetzbuch) ist die Stelle zu bezeichnen, die die Listen einreicht (Name der Personenvereinigung oder des Verbandes; bei freien Listen ist das Kennwort einzusetzen). Wird die Liste...