Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 (Urteil)
...§ 11 LMedienG Rheinland-Pfalz zustehe. Die vorliegend streitige Frage sei keine echte Frage, sondern beinhalte eine Behauptung, die einer Gegendarstellung zugänglich sei. Betrachte man die streitgegen...