-
GefStoffV 2010 § 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor physikalisch-chemischen Einwirkungen zu ergreifen. Er hat die Maßna...
-
GefStoffV 2010 Anhang III (zu § 11 Absatz 4) (Law)
...§ 1 Absatz 3 Satz 2 (andere Personen) vor a) Brand- und Explosionsgefährdungen sowie b) ...
-
GefStoffV 2010 Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) (Law)
...§ 11 bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können. 1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen ...