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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1722 - 1723 ...
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AAppO § 14 Störung oder Täuschung (Law)
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungsk...