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BEG § 141a (Law)
(1) Der Verfolgte, dessen Anspruch auf Rente für Schaden an Leben oder für Schaden an Körper oder Gesundheit oder auf Soforthilfe durch Bescheid, Vergleich oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidun...
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PatG § 141a (Law)
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.