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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...§ 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...§§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu. (2) Den Kindern sind gleichgestellt 1. die Stiefkinder, die der ...