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BArtSchV 2005 § 15 Ausgabe von Kennzeichen (Law)
(1) Für die Kennzeichnung nach dieser Verordnung sind nur Ringe und Transponder zu verwenden, die von den nachstehenden Vereinen ausgegeben werden: 1. ...
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BArtSchV 2005 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1) (Law)
...§ 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten: Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer. Für Greifvogelhybriden ist zusät...