Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 833/12 (Urteil)
...ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag...