Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 314/15 (Urteil)
...§ 235 Abs. 1 UmwG) in das Register Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers sind, § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG, nicht etwa diejenigen, die zum Zeitpunkt der Fassung des Umwandlungsbeschlusse...