...§ 92 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO. 37 Der Gebührenstreitwert ergibt sich aus §§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, §§ 3 ZPO.