-
PodAPrV § 16a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Law)
...§ 4 Satz 2 oder Satz 5 des Podologengesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen durchgeführt. An der theoretischen Unterweisung sollen Personen nach § 3 Abs...
-
PodAPrV Anlage 5a (zu § 16a Absatz 2) (Law)
...§ 16a Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teilgenommen. Ort, Datum ...
-
PodAPrV Anlage 5b (zu § 16a Absatz 2) (Law)
...§ 16a Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen bestanden/nicht bestanden*. ...