Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 B 1/11 (Urteil)
...§ 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zugelassene weitere Beschwerde ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat für den vorliegenden Rechtsstreit zu Unrecht den Verwaltungsrechtsweg gemäß § 17a Abs. 2 S...