Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1969/09 (Urteil)
...§ 56 Abs. 1 AufenthG vor. Bei der vorzunehmenden Interessen- und Güterabwägung im Sinne des § 55 Abs. 3
AufenthG seien keine Umstände ersichtlich, die das überragende Interesse an der Beendigung...