Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg - 2 U 16/15 (Hs) (Urteil)
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1. "Für Änderungen des Strompreises gelten § 5 Abs. 2 und 3 StromGVV entsprechend. Dies bedeutet: Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgefüh...