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BBG 2009 § 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit (Law)
Endet das Beamtenverhältnis, enden, wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt wird, auch die Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt übertragen sind oder die auf Ver...
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BBG 2009 § 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen (Law)
...§§ 42 und 48d, für beamtete Oberassistentinnen, beamtete Oberassistenten, beamtete Oberingenieurinnen und beamtete Oberingenieure die §§ 42 und 48b und für beamtete wissenschaftliche und künstlerische...
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BBG 2009 § 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe (Law)
...§ 24 Abs. 1 entlassen. Die §§ 31 bis 33 bleiben unberührt. § 34 Abs. 1 gilt entsprechend.
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BBG 2009 § 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf (Law)
...§ 34 Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten u...
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BBG 2009 § 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit (Law)
Beamtinnen und Beamte, die aus einer auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübten Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen O...
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BBG 2009 § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe (Law)
...§§ 21 bis 29 des Bundesdisziplinargesetzes sind entsprechend anzuwenden. (4) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind mit dem Ende des Monats entlassen, in dem sie die im Beamtenverhäl...
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BBG 2009 § 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit (Law)
...§§ 44 bis 48 mit Ausnahme des § 44 Abs. 4 sind entsprechend anzuwenden.
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BBG 2009 § 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich ver...
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BBG 2009 § 90 Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Law)
...§ 23 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Auf Beamtinnen und Beamte, denen nach Satz 1 Nr. 2 Urlaub unter Wegfall der Besoldung gewährt wird, ist § 7 Abs. 1, 3 und 4 des Abgeor...
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BBG 2009 § 111a Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag (Law)
...§§ 21 und 24 bis 26 Absatz 1 bis 4 des Bundesdatenschutzgesetzes zu dulden hat. (4) Eine nichtöffentliche Stelle darf nur beauftragt werden, wenn 1. ...
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Grundgesetz Artikel 19 (Law)
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das ...
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ScheckG Art 19 (Law)
Wer einen durch Indossament übertragbaren Scheck in Händen hat, gilt als rechtmäßiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und zwar auch dann, we...
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WG Art 19 (Law)
(1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Sicherheit", "Wert zum Pfand" oder einen anderen eine Verpfändung ausdrückenden Vermerk, so kann der Inhaber alle Rechte aus dem W...
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BauSparkG § 19 Überleitungsbestimmungen (Law)
...1990 zulässigerweise übernommen oder erworben hat. (5a) Die Regelungen des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 und des § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 finden erstmals Anwendung auf Anlagen, die ab dem 1....
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AStG § 19 (weggefallen) (Law)
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ApoG § 19 (Law)
...§ 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung, der der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken dient, an den nach § 18 Absatz 1 Satz 1 errichteten Fonds abzuführen. Soweit die...
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BEG § 19 (Law)
...1957 bis 31. Mai 1960 vom 1. Juni 1960 bis 31. Dezember 1960 vom 1. Januar 1961 bis 30. Juni 1962 ...
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BinSchPRG § 19 (Law)
(1) Durch ein Rechtsgeschäft, welches der Schiffer in seiner Eigenschaft als Führer des Schiffes, sei es mit, sei es ohne Bezeichnung des Schiffseigners innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse geschl...
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BienSeuchV § 19 (Law)
(1) Die zuständige Behörde führt unverzüglich epidemiologische Untersuchungen durch, um 1. die Ursache der Einschleppung zu ermi...
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EVO § 19 Meinungsverschiedenheiten (Law)
Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.