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AktG § 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder (Law)
...§ 122 Abs. 2 zu ändern, so ist bei börsennotierten Gesellschaften die geänderte Tagesordnung mitzuteilen. In der Mitteilung ist auf die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmäc...
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AktG § 128 Übermittlung der Mitteilungen (Law)
...§ 125 Abs. 1 unverzüglich an die Aktionäre zu übermitteln. Die Satzung der Gesellschaft kann die Übermittlung auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränken; in diesem Fall ist das Kreditinstitu...