BEGDV 2 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der
Verhältnisse (Law)
...§ 35 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben.
(2) Eine Minderung oder Entziehung der Rente wird...