FamFG § 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung (Law)
...§ 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes gilt entsprechend.
(4) Die Abänderung wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.
(5) Stirbt der Ehegatte...