Endurteil vom Landgericht München II - 7 O 14456/17 (Urteil)
...§ 91 ZPO.
IV. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 709 S. 2 ZPO.
V. Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 156 Abs. 1 ZPO war nicht veranlasst.
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