BBauG § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Law)
...§§ 165 bis 171 in der bis zum 30. April 1993 geltenden Fassung weiter anzuwenden; wird zur zweckmäßigen Durchführung entsprechend den Zielen und Zwecken einer solchen Entwicklungsmaßnahme eine Änderun...