FamFG § 240 Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253 (Law)
...§ 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen V...