Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 545/16 (Urteil)
...§ 33 IRG, in dessen Rahmen die vorausgegangene Gehörsverletzung gerügt und geheilt werden kann, auch eine Anhörungsrüge zu erheben (vgl. BVerfGE 107, 395 <410>; 133, 143 <155 f. Rn. 33>).
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