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ViehVerkV 2007 § 31 Stammdatenblatt (Law)
Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragte Stelle stellt für jedes Rind nach Eingang der Geburtsanzeige ein Stammdatenblatt nach dem Muster der Anlage 7 aus und trägt die in § 28 genannte...
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ViehVerkV 2007 Anlage 7 (zu § 30 Absatz 1 und § 31) (Law)
...usgebende Stelle Rinderpass nach § 30/Stammdatenblatt nach § 31 der Viehverkehrsverordnung ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 5 (zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2) (Law)
...§ 27 Absatz 3 Satz 2) Auf dem Vorderteil einer Ohrmarke werden im Strichcode nur die folgenden Teile der Ohrmarkennummer dargestellt: ...