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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Wehrdienstsenat) - 2 WD 26/09 und 2 WDB 3/09, 2 WD 26/09, 2 WDB 3/09 (Urteil)
...§ 114 Abs. 1 Satz 1 WDO mit der Beschwerde anfechtbar sind; wegen der Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, die im Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO entsprechend a...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Wehrdienstsenat) - 2 WD 34/10 (Urteil)
...die Schuldfrage und hat damit entscheidende Bedeutung für die Verwirklichung materieller Gerechtigkeit und die Erreichung der Ziele des Disziplinarverfahrens. Dem Interesse des Soldaten wird auch dadu...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 35/15 (Urteil)
...der für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 A 4/17 (Urteil)
...3 EMRK verletzende Behandlung droht, indem sie dem System der sogenannten Dedowschtschina, d.h. der systematischen Misshandlungen und Erniedrigung von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade oder...