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BBG 2009 § 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe (Law)
Politische Beamtinnen und politische Beamte, die sich in einem Beamtenverhältnis auf Probe befinden, können jederzeit aus diesem entlassen werden.
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BBG 2009 § 18 Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen (Law)
...§ 12 Absatz 5 Satz 2 und des § 17 keine Anwendung.