Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat) - 1 BvL 8/10 (Urteil)
...§ 12 Satz 1 AkkStiftG), finanziert sich als Zuwendungsstiftung nach § 4 AkkStiftG durch Gebühren und durch Zuschüsse der Länder und dient nach § 2 Abs. 1 AkkStiftG der Erfüllung folgender Aufgaben:
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