Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 30/11 (Urteil)
...§ 41 Abs. 2 WaffG erschließt sich aus ihrer Vorgängernorm in § 40 WaffG a.F. § 40 WaffG 72 stellte eine Fortentwicklung von § 23 des Reichswaffengesetzes dar, wonach Erwerb, Besitz und Führen von Schu...