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StVO 2013 § 41 Vorschriftzeichen (Law)
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder v...
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StVO 2013 Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) (Law)
...§ 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt. Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ ...