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AO 1977 § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger (Law)
Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
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ScheckG Art 43 (Law)
(1) Der Aussteller sowie jeder Indossant oder Scheckbürge kann durch den Vermerk "ohne Kosten", "ohne Protest" oder einen gleichbedeutenden auf den Scheck gesetzten und unterzeichn...
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WG Art 43 (Law)
(1) Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten bei Verfall des Wechsels Rückgriff nehmen, wenn der Wechsel nicht bezahlt worden ist. ...
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BBankG § 43 (Law)
(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
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BBesG § 43 Personalgewinnungszuschlag (Law)
...§ 43a und einem Zuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5 zur Sicherung einer anforderungsgerechten Besetzung von Dienstposten im Ausland. (10) Die Entscheidungen nach dieser Vorschrift trifft die ...
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ArbnErfG § 43 Übergangsvorschrift (Law)
(1) § 42 in der am 7. Februar 2002 (BGBl. I S. 414) geltenden Fassung dieses Gesetzes findet nur Anwendung auf Erfindungen, die nach dem 6. Februar 2002 gemacht worden sind. Abweichend von Satz 1 ist ...
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BinSchEO § 43 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. April 1975 in Kraft.
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BLG § 43 (Law)
...§ 1 Abs. 1 genannten Zwecke dringend benötigt wird. Eine Änderung des Zweckes der angeforderten Leistung im Rahmen des § 1 Abs. 1 ist ausgeschlossen, wenn sie zu einer unzumutbaren Härte für den Leist...
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DMBilG § 43 Prüfung (Law)
...§ 34 Abs. 1 nur von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, soweit sie nicht Sparkassen sind. (2) Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage, ob...
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GBO § 43 (Law)
...§ 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellten Vertreters oder auf Grund einer gegen diesen erlassenen gerichtlichen Entscheidung bewirkt werden soll.
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LuftPersV § 43 Prüfung (Law)
...§ 42 Abs. 3 aufgeführten Sachgebiete, 2. die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen und Bedienen der Luftsportgeräteart, für die ...
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StRSaarEG § 43 Personenkreis (Law)
...§§ 44 bis 64 anzuwenden. (2) Natürliche Personen im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 1, die bis zum 31. Dezember 1960 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im übrigen ...
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SchRegO § 43 (Law)
Soll ein Nießbrauch an einem Schiff zum Zweck der Erfüllung einer Verpflichtung zur Bestellung des Nießbrauchs an einer Erbschaft eingetragen werden, so genügt zum Nachweis des Bestehens der Verpflich...
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VerschG § 43 (Law)
(1) Die öffentliche Aufforderung muß durch eine Tageszeitung öffentlich bekanntgemacht werden, sofern das Gericht nicht abweichend anordnet, daß eine einmalige Einrückung in den Bundesanzeiger erfolgt...
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WoEigG § 43 Zuständigkeit (Law)
...§ 689 Abs. 2 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
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WehrPflG § 43 (weggefallen) (Law)
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BeamtStG § 43 Teilzeitbeschäftigung (Law)
Teilzeitbeschäftigung ist zu ermöglichen.
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BetrVGDV1WO § 43 Inkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) (weggefallen)
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DRiG § 43 Beratungsgeheimnis (Law)
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
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BWahlG § 43 Nachwahl (Law)
(1) Eine Nachwahl findet statt, 1. wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist, ...