KredWG § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen (Law)
...§ 2c anzeigen oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 oder einer Ergänzungsanzeige nach § 64e Abs. 2 Satz 4 als Inhaber bedeutender Beteiligungen angegeben werden,
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