AgrStatG § 46 Ernte- und Betriebsberichterstattung (Law)
...§ 91 Absatz 1a Nummer 1 oder bei Baumobst für höchstens 0,5 vom Hundert der Anbauflächen die Erträge festgestellt werden. Dabei dürfen jährlich nicht mehr als fünf Arten von Gemüse, Baumobst oder land...