Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 75/15 (Urteil)
...§ 20 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern nach Maßgabe der §§ 21 bis 25 WEG. § 21 Abs. 1 WEG bestimmt, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen ...