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EnWG 2005 § 4a Zertifizierung und Benennung des Betreibers eines Transportnetzes (Law)
...§§ 8 oder 9 oder der §§ 10 bis 10e organisiert ist. (4) Die Zertifizierung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass die Vorgaben d...
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EnWG 2005 § 4d Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen (Law)
...§ 4a oder § 4b widerrufen oder erweitern oder eine Zertifizierung nachträglich mit Auflagen versehen sowie Auflagen ändern oder ergänzen, soweit auf Grund geänderter tatsächlicher Umstände eine Neubew...