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PKDBSa § 12 Voraussetzungen des Rentenanspruchs (Law)
Ebenso findet die Rentenabschlagsregelung des § 16 Abs. 1a Anwendung, wenn eine Rente nach Satz 1 Buchstabe
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PKDBSa § 35 Freiwillige Weiterversicherung (Law)
. 1 Satz 2 gezahlt wurden, können sich auch mit einem Beitragssatz von insgesamt 7,5 v.
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PKDBSa § 23 Voraussetzungen des Rentenanspruchs (Law)
. 1 SGB IV ist, so ruht der Rentenanspruch für die Dauer dieses Beschäftigungsverhältnisses
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PKDBSa § 29d Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (Law)
. 1) gezahlt worden ist
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PKDBSa § 16 Höhe der Versichertenrente (Law)
H. der Summe der ab dem 1.
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PKDBSa § 29b Altersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld (Law)
im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB IV ist.
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VersMedV Anlage zu § 2 (Law)
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