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ErsDiG § 47 Versorgung (Law)
...undesamt die Bestattung und Überführung besorgt hat. (11) § 55 des Bundesversorgungsgesetzes ist auch beim Zusammentreffen mit Ansprüchen nach Absatz 1 anzuwenden.
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ErsDiG § 47b Unfallschutz in besonderen Fällen (Law)
...§ 47 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 oder 4 oder § 26 des Bundesversorgungsgesetzes oder auf dem notwendigen Hin- oder Rückweg, so erhält er wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen...