AbgG § 51 Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchführung (Law)
...§ 50 Abs. 1 beschaffte Gegenstände sind, wenn sie nicht zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt oder nur von geringem Wert sind, zu kennzeichnen und in einem Nachweis aufzuführen.
(4) Die Rechn...