Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (4. Kammer) - 4 A 311/16 (Urteil)
...3) wurde die Beitrags- und Gebührensatzung (13. Nachtragssatzung) hinsichtlich der Regelungen zu § 12 Abs. 3 und Abs. 4 für unwirksam erklärt, soweit in § 12 Abs. 3 und 4 ein Gebührensatz von 0,69 Eur...