AbgG § 54 Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation (Law)
...§ 46 geführt hat, sechs Monate verstrichen sind. Die Sicherung der Gläubiger hat nach § 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erfolgen.
(7) Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 findet eine Liquidation...