2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 9 S 17.51556 (Urteil)
...§ 154 Abs. 1 VwGO; Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben. Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylG.
-
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 9 S 17.52280 (Urteil)
...§ 154 Abs. 1 VwGO; Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben. Der Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylG.