Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 849/13 (Urteil)
...§ 66 Abs. 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO. Auch die sie abschließende Linienführung ist nicht als Wiedergabe eines Namens in der Absicht einer vollen Unterschriftsleistung e...