Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1823/13 (Urteil)
...§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG in Höhe von 200 Euro nicht erreicht worden sei; bei einem Streitwert von 600 Euro ergebe sich eine Gebühr von 26,50 Euro. Der Beschwerdeführer sieht sich hier in seinen Rechten ...