AUG 2011 § 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens (Law)
...§ 59 Absatz 2 Satz 1 beträgt die Frist für die Beschwerde des Schuldners gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zwei Monate, wenn die Zustellung an den Schuldner im Ausland erfolgen muss.
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