AMG 1976 § 62 Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde (Law)
...§ 63c erfolgen elektronisch. Die zuständige Bundesoberbehörde stellt durch Sammeln von Informationen und erforderlichenfalls durch Nachverfolgung von Berichten über vermutete Nebenwirkungen sicher, da...